Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Virus ist nicht verschwunden und hat sich durch die zuletzt wieder gestiegenen Infektionszahlen deutlich bemerkbar gemacht.
Dennoch gilt es alles daran zu setzten um einen „halbwegs normalen“ Schulstart sicherzustellen.
Ich möchte euch deshalb über die Informationen die diesbezüglich seitens des BMBWF ergingen informieren.
Flexibilität und Zusammenarbeit sind nach wie vor gefragt.
Das Virus ist nicht verschwunden und hat sich durch die zuletzt wieder gestiegenen Infektionszahlen deutlich bemerkbar gemacht.
Dennoch gilt es alles daran zu setzten um einen „halbwegs normalen“ Schulstart sicherzustellen.
Ich möchte euch deshalb über die Informationen die diesbezüglich seitens des BMBWF ergingen informieren.
Flexibilität und Zusammenarbeit sind nach wie vor gefragt.
Ich danke euch für euren Einsatz und für euer großen Bemühen.
Liebe Grüße!
Liebe Grüße!
Johann Pauxberger
Vorsitzender
Bundesvertretung 3 - Unterrichtsverwaltung
in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
Vorsitzender
Bundesvertretung 3 - Unterrichtsverwaltung
in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 4. Mai 2020 wurde in den Bundesschulen der Unterricht für die Abschlussklassen wieder aufgenommen.
Ab 18. Mai 2020 wird der Schulbetrieb in den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen sowie in allen Jahrgängen/Klassen mit verkürztem Unterrichtsjahr an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen hochgefahren.
Am 4. Mai 2020 wurde in den Bundesschulen der Unterricht für die Abschlussklassen wieder aufgenommen.
Ab 18. Mai 2020 wird der Schulbetrieb in den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen sowie in allen Jahrgängen/Klassen mit verkürztem Unterrichtsjahr an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen hochgefahren.
Am 3. Juni 2020 folgen alle weiteren Klassen/Jahrgänge der Polytechnischen Schulen, der AHS-Oberstufe, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Übergangsstufen.
„Wiederhochfahren“
„Wiederhochfahren“
Hinsichtlich eines „Wiederhochfahrens“ der anderen Dienststellen ergibt sich aus dem Ministerratsvortrag vom 4. Mai 2020 dass
- Homeoffice bis auf weiteres wo immer es möglich und sinnvoll ist beibehalten wird, da es sich bewährt hat und
- „Parteienverkehr“ (der in unserem Bereich eine eher untergeordnete Rolle spielt) 18. Mai wieder stattfinden soll. Aber auch dieser soll möglichst ohne persönlichem Kontakt und vorzugsweise via Telefon, Skype usw. stattfinden.
Der kolportierten „Normalbetrieb“ ab Mitte Mai findet also nicht statt, im Wesentlichen bleibt bis auf Weiteres alles wie es war.
Für das Verhalten und für Maßnahmen in Büros ist es durchaus sinnvoll, sich an beiliegenden Empfehlungen des im BMI angesiedelten „Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements“ zu orientieren.
Für die Schulen wurde eine „Checkliste zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen“ erstellt.
Freistellung von Risikogruppe
Der Umgang mit Risikogruppen wurde mit dem 9. COVID-19 Gesetz (wieder) geregelt auch das diesbezügliche Rundschreiben des BMBWF habe ich beigefügt.
Wesentlich daran scheint mir, dass
- Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin das COVID-19-Risiko-Attest auch ohne ein Informationsschreiben des Dachverbandes ausstellen kann.
- Legt eine betroffene Person ihrem Dienstgeber dieses COVID-19-Risiko-Attest vor, so hat sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, außer
1. die betroffene Person kann ihre Arbeitsleistung daheim erbringen (Homeoffice) oder
2. die Bedingungen für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.
Die Freistellung kann bis längstens 31. Mai 2020 dauern. Dauert die COVID-19-Krisensituation über den 31. Mai 2020 hinaus an, so hat die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung den Zeitraum, in dem eine Freistellung möglich ist, zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020.
Die Freistellung kann bis längstens 31. Mai 2020 dauern. Dauert die COVID-19-Krisensituation über den 31. Mai 2020 hinaus an, so hat die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung den Zeitraum, in dem eine Freistellung möglich ist, zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020.


Bleibt gesund!
Liebe Grüße!
Johann Pauxberger
Vorsitzender
Vorsitzender
Zentralausschuss für die beim Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den nachgeordneten
Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten
Bundesvertretung 3 - Unterrichtsverwaltung
in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das angekündigte Rundschreiben das die Hygienemaßnahmen betrifft liegt nun vor und wurde an die Schulen versandt.
Schon im letzten Rundschreiben habe ich darauf hingewiesen, dass Details wie weiter und konkret vorgegangen werden soll, an den einzelnen Schulen geklärt werden müssen, da diese räumlich technisch und personell sehr verschieden ausgestattet sind.
Viele Schulen verfügen nicht über die entsprechende personelle Ausstattung mit Verwaltungspersonal, daher ist gerade bei der Umsetzung des Hygieneerlasses die Zusammenarbeit aller an der Schule befindlichen Personen (Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Schulärtzlicher Dienst, Sekretariat, Schulwarte und Reinigungspersonal) besonders wichtig.
Das angekündigte Rundschreiben das die Hygienemaßnahmen betrifft liegt nun vor und wurde an die Schulen versandt.
Schon im letzten Rundschreiben habe ich darauf hingewiesen, dass Details wie weiter und konkret vorgegangen werden soll, an den einzelnen Schulen geklärt werden müssen, da diese räumlich technisch und personell sehr verschieden ausgestattet sind.
Viele Schulen verfügen nicht über die entsprechende personelle Ausstattung mit Verwaltungspersonal, daher ist gerade bei der Umsetzung des Hygieneerlasses die Zusammenarbeit aller an der Schule befindlichen Personen (Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Schulärtzlicher Dienst, Sekretariat, Schulwarte und Reinigungspersonal) besonders wichtig.
Zuversichtlich wie immer denke ich: Wir schaffen das!
Bleibt gesund!
Bleibt gesund!
Johann Pauxberger
Vorsitzender
Vorsitzender
Zentralausschuss für die beim Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den nachgeordneten
Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten
Bundesvertretung 3 - Unterrichtsverwaltungin der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)
Strozzigasse 2, 1080 Wien
Tel: 01/53 120-3250
Fax: 01/53 120-81-3250
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!